Schnelles-Internet-per-Gesetz

Deutschland erlässt neues Gesetz: Recht auf schnelles Internet!

von Furios

Versprochen wurde es von Politikern und Mobilfunkgesellschaften schon seit vielen Jahren, die Zusage vom schnellen Internet. Leider ist es in vielen Teilen Deutschlands nur bei Versprechungen geblieben. Während anderswo in Europa schnelles Internet schon die Regel ist, lässt diese Zusage nach wie vor auf sich warten. Der Zeitpunkt, wann schnelles Internet Realität hierzulande werden wird, war bis vor kurzem noch ungewiss.

Doch in absehbarer Zeit wird in dieser Angelegenheit ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, dass Verbesserung nicht nur verspricht, sondern sogar eine Garantie dafür gibt.

Demnach können ab Sommer 2022 Nutzer von Internet auf eine bessere Internetverbindung bestehen. Die neue Reform beinhaltet nämlich das Recht auf „schnelles Internet“ mit dem Postulat auf Breitband. In nächster Zeit sollen Mindestwerte im Down- und Uploadumfang jährlich einer neuen Berechnung unterzogen werden.

Hochleistungs-Internet

Den Einwohnern Deutschland wurde bis auf den heutigen Tage nur das Recht auf Zugang Internet gewährleistet. Das Anrecht belief sich auf 56 Kilobit, was einem überholtem Modell aus den 90er Jahren entspricht.

Da nun, auch wegen Covid-19 und Zunahme von Homeoffice und Homeschooling schnelleres Internet ein Muss wäre, müssen sich bisherigen Leistungen enorm steigern.

Das Verlangen nach Highspeed-Internet nimmt immer mehr zu und darum sollte das verpflichtende Minimum auch tatsächlich garantiert werden.

Wohnort spielt keine Rolle

Haushalte werden dementsprechend Prüfungen unterzogen und es wird mitunter mit Fördergeldern seitens des Staates gewaltige Anstrengungen dafür unternommen.

In naher Zukunft wird es ziemlich egal sein, ob Nutzer von Internet in der Stadt oder auf dem Lande wohnen, das festgeschriebene Gesetz wird ab Sommer 2022 allen zugutekommen. Schließlich handelt es sich zu diesem Zeitpunkt um ein verankertes Recht auf schnelles Internet.

Viele Politiker aus verschiedenen Parteien befürworten Maßnahmen, die dazu beitragen, für schnelles Internet zu sorgen.

Das Gesetz wirkt sich auch auf Fernsehgebühren in Mehrfamilienhäuser aus. Nämlich nur, wenn Internet im Objekt auch mit Glasfaser eine Verbesserung erfahren hat, darf man Mieter ab dem Jahr 2024 an Nebenkosten daran teilhaben lassen.

Sollte diese Gegebenheit nicht zugegen sein, müssen separate Mietverträge vereinbart werden und zusätzliche Kosten seitens des Vermieters ausgeschlossen.

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