Freelancer-Jobs

Freelance Jobs im Technikbereich finden

von Furios

Im Technikbereich gibt es verschiedene Möglichkeiten für Freelancer, von zu Hause aus zu arbeiten. Du kannst beispielsweise freiberuflich Programmierer sein, Spiele testen oder auch Personen mit ihren unterschiedlichen IT-Problemen helfen. Wir sehen uns jetzt einmal an, wie du gute Freelancer Jobs finden kannst.

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Plattformen gibt es für Freelancer gibt es ja reichlich.

Im Technikbereich profitierst du grundsätzlich einmal davon, dass du dich auch an internationale und damit fremdsprachige Kunden richten kannst. Das ist gleichermaßen ein Vor- wie auch Nachteil.

Zu beachten ist dabei nämlich schonmal, dass die Preissituationen in jedem Land stark variieren. Endkunden richten sich in der Regel nach einem durchschnittlichen Stundenlohn und unterscheiden dabei nicht zwischen Angestellten und Freiberuflern. Ganz im Gegenteil, wählen viele absichtlich Freelancer aus, um günstiger damit wegzukommen.

Dich also rein mit Jobs von solchen Plattformen zufriedenzugeben ist nicht. Du musst nebenher deine Referenzen aufbessern und versuchen, deine Talente so zu nutzen, dass du nicht nur auf Auftrag arbeitest, sondern auch zu passiven Geldflüssen kommst. Beispielsweise, indem du eine Seite aufbaust, auf der deine selbstprogrammierten Themes und Plugins für WordPress verkauft werden.

Die nachfolgenden Plattformen bieten gleichermaßen längerfristige Aufträge als auch kurze Jobs für zwischendurch an. Jede Seite hat im Grunde ihre Spezialisierung (gehabt), aber man merkt, dass es immer stärker ineinanderfließt.

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Plattformen

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Weitere Möglichkeiten, an Aufträge zu kommen

Neben solchen Plattformen hast du natürlich noch weitere Möglichkeiten, um an Aufträge und Kunden zu kommen.

Networking Events gibt es sowohl online als auch offline und helfen dir, dich zu vernetzen. Hierzu kannst du aber auch Social Media nutzen, insbesondere auf LinkedIn ist in dem Punkt sehr stark.

Zufriedene Kunden betreiben Mundpropaganda und werden dich weiterempfehlen. Wenn du dabei Vergütungsmodelle (für Provisionen) anwendest, musst du hinsichtlich der DSGVO aufpassen, denn wie viel ein anderer Kunde bei dir zahlt, fällt unter den Datenschutz, genau genommen auch die Frage, ob denn überhaupt ein Vertrag mit demjenigen zustandegekommen ist. Du solltest also die Belohnungen nicht per Mail vereinbaren, sondern stattdessen lieber deine Webseite nutzen und hier alles für den geltenden Datenschutz optimieren.

Deine eigene Webseite ist übrigens auch ein guter Kundenmagnet, denn sie dient als beste Referenz. Du kannst dort deine Leistungen darstellen und sie wie ein Portfolio aufbauen. Oder du bastelst daraus einen Onlineshop, wie immer dir beliebt!

Und dann gibt es natürlich noch die direkte Akquise, allerdings musst du hier aufpassen, dass du dich nicht abmahnbar machst. Du darfst nicht einfach jedem ein Angebot zuschicken, das muss von demjenigen schon ausdrücklich gewünscht sein. Hier kommen also die Plattformen genauso wieder zum Einsatz, als auch Unternehmen, die grade Mitarbeiter suchen. Dort könntest du dich zum Beispiel zum Übergang als Freelancer anbieten, bis ein fester Angestellter gefunden wurde.

Kann man einfach so Freelancer werden?

Grundsätzlich ja, du musst aber natürlich deine individuelle Situation berücksichtigen.

Eine freiberufliche Tätigkeit ist gleichzeitig auch eine selbständige Tätigkeit. Stehst du in einem Angestelltenverhältnis, musst du also deinen Chef davon unterrichten, dass du das nun tun wirst. Dieser darf dir zunächst deine berufliche Weiterentwicklung nicht blockieren, ansonsten ist dein nächster Gang gleich mal die Arbeiterkammer. Was dein Arbeitgeber aber sehr wohl darf ist das Verbieten einer gleichwertigen Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum. Zumindest dann, wenn du das unterschrieben hast – und zwar als Klausel in deinem Dienstvertrag. Gerade in technischen Branchen kommt das sehr oft vor. Vergewissere dich also, ob das der Fall ist und ob deine freiberufliche Tätigkeit dieses Gebiet tatsächlich schneidet.

Du musst dich von nun an selbst um deine Versicherung kümmern. Der Beitrag für die Sozialversicherung ist ohnehin verpflichtend, darüber hinaus musst du aber auch nachdenken, ob zu zum Beispiel einen Rechtsschutz oder eine Haftpflichtversicherung für deine selbständige Tätigkeit brauchst.

Im nächsten Schritt musst du aufpassen, dass du nicht der Scheinselbständigkeit unterliegst, denn das hätte gravierende Auswirkungen auf dich als auch auf den Auftraggeber. Das geht nämlich mit üppigen Nachzahlungen an die Sozialversicherung einher. Folgende Punkte müssen auf dich zutreffen, damit du nicht scheinselbständig bist:

  • Ein einzelner Auftraggeber darf nicht hauptsächlich für dein Einkommen verantwortlich sein.
  • Du darfst nicht weisungsgebunden sein, musst stattdessen selbstbestimmt arbeiten (können).
  • Du hast unternehmerisches Risiko.

Und zum Schluss musst du natürlich noch an die Steuern denken! Selbständige müssen je nach Umsatz- und Gewinnhöhe Umsatzsteuer, Einkommensteuer und ggf. auch Gewerbesteuer zahlen. Bist du nur nebenberuflich selbständig, wird dein Lohn als zweites Einkommen herangezogen und doppelt versteuert, sobald du einen Gewinn mit deiner Freiberuflertätigkeit machst.

In Österreich musst du ab einem Gewinn von 11.000 Euro eine Einkommensteuer zahlen. Hierzu werden sämtliche Einkommen einberechnet. Dein Nettolohn alleine übersteigt diese Zahl bereits. Nur ein Cent Gewinn aus selbständiger Tätigkeit sorgt daher dafür, dass es zu Steuernachzahlungen kommt!

Alleine deshalb zahlt es sich also schon gar nicht aus, dass du die Freiberuflichkeit startest, noch während du hauptberuflich bei einem Arbeitgeber angestellt bist. Spar dir stattdessen lieber ein paar Rücklagen an und steig dann quer ein. Gründest du gleich ein Unternehmen, profitierst du unter Umständen von Förderungen.

Kann ein Freiberufler denn ein Unternehmen gründen?

Jaein. Grundsätzlich ist ein Freiberufler etwas anderes als ein Freelancer, nur werden diese Begriffe mittlerweile so häufig miteinander vermischt, dass sie kaum mehr jemand auseinanderhält.

  • Freelancer kommt von Freelancing, das bezeichnet eigentlich das Arbeitsverhältnis
  • Freiberufler kommt von freiberuflicher Tätigkeit und bezeichnet demnach auch die Tätigkeit

Während ein Freiberufler ein Freelancer sein kann, ist ein Freelancer umgekehrt nicht automatisch ein Freiberufler!

Du kannst dein eigenes Unternehmen haben und einen Freelance-Vertrag mit einem Kunden eingehen, dann arbeitest du mit diesem als Freelancer, bist aber trotzdem kein Freiberufler, sondern Unternehmer und damit Gewerbetreibender.

Das ist ein Unterschied, der zu stark unterschätzt wird. Vor allem, wenn es dich selbst betrifft. Mal davon abgesehen, dass du als Unternehmer im Gegensatz Freiberuflern von Kunden anders wahrgenommen wirst, brauchst du dafür auch eine Gewerbeberechtigung. Und dabei fallen dann einmal im Jahr Kammerumlagen an, die an die WKO zu zahlen sind.

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